Elbauenpark - Parkordnung

Die Park- und Besucherordnung wird mit dem Betreten des Parkgeländes anerkannt.

 

1. Der Elbauenpark ist den Besuchern während der jahreszeitlich unterschiedlichen Öffnungszeiten über die offiziellen Eingänge zugänglich. Hierzu erforderlich ist eine erworbene Tages- oder Dauerkarte. Kinder unter 6 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung einer die Aufsichtspflicht wahrnehmenden Person betreten. Die für den Elbauenpark gültigen Öffnungszeiten sind an den jeweiligen Eingängen über einen Aushang ersichtlich.
   
2. Tagestickets verlieren ihre Gültigkeit beim erstmaligen Verlassen des Geländes. Die Rückkehr auf das Gelände nach einem kurzzeitigen Verlassen ist nur möglich, wenn das Ticket am Ausgang mit einem Tagesstempel durch das hierzu berechtigte Personal (Kassiererin, Aufsichtspersonal) versehen wurde. Dauerkarten sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie sind nur in Verbindung mit einem Lichtbild und der eigenhändigen Unterschrift des Inhabers gültig.
   
3. Der Umtausch von Eintrittskarten bzw. der Geldersatz sind ausgeschlossen. Ersatz für verloren gegangene Karten wird nicht geleistet.
   
4. Die Besucher haben den Park mit Einsetzen der Dunkelheit zu verlassen. Dies gilt nicht bei Sonderveranstaltungen bzw. für Besucher der Parkgastronomie.
   
5. Es besteht kein Anspruch auf die jederzeitige Nutzung aller im Park befindlichen Anlagen und Einrichtungen. Die Benutzung der Spielplätze und Geräte sowie der nicht beleuchteten Wege bei Dunkelheit geschieht auf eigene Gefahr. Gleiches gilt für die Benutzung von nicht gestreuten oder nicht vom Schnee beräumten Wegen. Die Brücke über die Herrenkrugstraße darf weder mit Inlineskates, Lilliputs o.ä. befahren werden, Radfahrer müssen ihr Rad schieben.
   
6. Die Besucher werden gebeten, eventuell aufgefundene Fundsachen an der Kasse abzugeben. Die Fundsachen werden im Rahmen der festgelegten Fristen im Elbauenpark oder im Fundbüro der Stadt Magdeburg aufbewahrt.
   
7. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Anstand, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind und andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden.
   
8. Bei Sonderveranstaltungen gelten die AGB des Veranstalters.
   
9. Nicht gestattet ist:
  - Tiere (ausgenommen Blindenführerhunde) mitzubringen
- Pflanzflächen und gesperrte Anlagen zu betreten
- Blumen, Zweige, Früchte zu beschädigen oder abzupflücken
- Hinweisschilder o.ä. zu entfernen oder umzusetzen
- mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung zu fahren
- bei Sonderveranstaltungen Fahrräder mitzuführen sowie Skateboards, Inline Skates u.ä. zu benutzen
- Veranstaltungen ohne schriftliche Vereinbarung der Geschäftsführung durchzuführen
- die vorhandenen Seen zu betreten
- Kunstobjekte und Denkmäler zweckentfremdet zu benutzen, insbesondere zu besteigen
- das Aufstellen von Zelten ohne schriftliche Genehmigung
- Grillfeuer, Feuer oder pyrotechnische Artikel ohne schriftliche Genehmigung
zu entfachen bzw. zu zünden.
   
10. Gewerbliche Tätigkeiten sowie das Fotografieren, Filmen, Aufnehmen auf Tonträgern u.ä. zu gewerblichen oder anderen nichtprivaten Zwecken ist nur mit Genehmigung der Geschäftsführung gestattet. Das gilt nicht für die Mitarbeiter von Presse und Rundfunk, soweit es sich um die Tätigkeit für diese Medien handelt.
   
11. Das legitimierte Aufsichts- und Servicepersonal übt im Rahmen seiner Zuständigkeit das Hausrecht aus.
   
12. Leistungen auf dem Parkgelände, insbesondere der Gastronomie, der Servicedienste usw. werden zumeist von eigenständigen Unternehmen erbracht. Bei auftretenden Problemen werden die Besucher gebeten, sich direkt an diese Einrichtungen zu wenden.
   
13. Der Verkauf oder die Präsentation von Warenleistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen auf dem Parkgelände sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsführung verboten.
   
14. Der Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.

Gern sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie Probleme haben sollten. Als Ansprechpartner steht Ihnen stets unser Service- und Elbauenparkteam zur Verfügung.

Unsere Service-Telefonnummer lautet: 0391 5934-50.

Magdeburg im Juni 2008
- Geschäftsführung -

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